Wer kann Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten?
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die eine der folgenden Sozialleistungen erhalten:
- Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II)
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach dem SGB XII
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
Welche Leistungen gibt es?
- Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten: Die Übernahme der vollen Kosten ist möglich für Schülerinnen und Schüler
- Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler: Für die Schulausstattung können Leistungen zum 1. August und zum 1. Februar bewilligt werden
- Lernförderung („Nachhilfe"): Übernahme der Kosten ist möglich, wenn vorhandene schulische Angebote nicht ausreichen
- Zuschuss zum Mittagessen: Übernahme der Kosten ist möglich für ein gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben: monatlicher Zuschuss für Kinder und Jugendliche für Aktivitäten in den Bereichen Sport und Kultur (z.B. Sportverein), Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikunterricht) oder die Teilnahme an Freizeiten (z.B. Pfadfinder-Freizeit)
Wo kann ich Leistungen beantragen?
Landratsamt Biberach, Jobcenter
Team Bildung und Teilhabe
Rollinstraße 9
88400 Biberach
Telefonnummer: 07351 52-6500
E-Mail schreiben
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Landkreis Biberach.
Hier können Sie sich auch die entsprechenden Formulare herunterladen.